News

17.05.2023

Dynamisierungen 2023

Die Anwartschaften und Versorgungsleistungen bei der VdBS werden jedes Jahr zum 1. Juli gemäß § 27 Abs. 4 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) angepasst. Die Anpassung richtet sich nach der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rentenwert (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung wird zum 01.07.2023 um 4,39 % erhöht. Diese Entwicklung wird von der VdBS bundesweit bei der Anpassung der Anwartschaften und Versorgungsbezüge der VdBS in dieser Höhe nachvollzogen.

zurück