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29.06.2026

Dynamisierungen 2026

Die Anwartschaften und Versorgungsleistungen bei der VdBS werden jedes Jahr zum 1. Juli gemäß § 27 Abs. 4 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) angepasst. Die Anpassung richtet sich nach der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rentenwert (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung wird zum 01.07.2026 um 4,24 % erhöht. Diese Entwicklung wird von der VdBS bundesweit bei der Anpassung der Anwartschaften und Versorgungsbezüge der VdBS in dieser Höhe nachvollzogen.

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