Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.schornsteinfegerkasse.de veröffentliche Website der Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Als öffentliche Stellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 29.04.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei

1.    Es fehlen Text-Alternativen für Grafiken und ist damit mit dem Erfolgskriterium 1.1.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
2.    Der Kontrast von Texten ist nicht ausreichend und ist damit mit dem Erfolgskriterium 1.4.3 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
3.    Textabstände sind nicht ohne Abschneiden von manchen Texten anpassbar und ist damit mit dem Erfolgskriterium 1.4.12 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
4.    Es gibt bewegte Inhalte, welche nicht abschaltbar sind und ist damit mit dem Erfolgskriterium 2.2.2 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
5.    Bei manchen Sprungmarken fehlt ein beschreibender Text, manche Informationselemente fehlen im HTML und ist damit mit dem Erfolgskriterium 2.4.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
6.    Einige Linktexte sind nicht aussagekräftig genug und ist damit mit dem Erfolgskriterium 2.4.4 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
7.    Der HTML-Syntax beinhaltet Validierungsfehler und ist damit mit den Erfolgskriterium 4.1.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
8.    Verlinkte PDF-Dokumente erfüllen noch nicht alle Vorgaben.

Datum der Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.10.2022 erstellt.

Barriere melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barriere melden an.

Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:

Bayerische Versorgungskammer
Denninger Str. 37
81925 München
Telefon: 089 9235-6
Fax: 089 9235-8025
E-Mail: barrierefreiheit-vdbs@versorgungskammer.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

info@schlichtungsstelle-bgg.de