Gesamtversorgung

Die Gesamtversorgung der Bezirksschornsteinfeger soll eine Altersversorgung nach beamtenversorgungsrechtlichen Gesichtspunkten gewährleisten. Die Basisversorgung wird im Fall der Versorgung der Mitglieder der VdBS durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet; die Leistungen der VdBS dienen nur der Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die VdBS ist schon nach der Formulierung des § 34 Abs. 1 SchfG a. F. nur eine Zusatzversorgung.

Die Schornsteinfegerversorgung war bis zum 31. Dezember 2012 als Gesamtversorgung ausgestaltet. Sie hat die Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit den Leistungen der Versorgungsanstalt verbunden.

Die Versorgungsanstalt zahlt weiterhin auch nach dem seit 1. Januar 2013 geltenden neuen Recht Versorgungsleistungen an die Anspruchsberechtigten. Grundlage der seit 1. Januar 2013 neu eingewiesenen Versorgungsleistungen sind der zum 31. Dezember 2012 festgestellte Anspruch („Startgutschrift“) und die ggf. jährlichen Dynamisierungen.

Die Versorgungsanstalt bietet folgende Leistungen:

  • Altersruhegeld ab der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • vorgezogenes Altersruhegeld ab dem vollendeten 62. Lebensjahr,
  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit,
  • Witwen- oder Witwergeld und
  • Waisengeld.