Altersruhegeld

Altersruhegeld von der VdBS

Ruhegeld erhalten auf Antrag Versorgungsberechtigte, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht und mindestens fünf Jahre Beiträge zur Zusatzversorgung entrichtet haben

Bei Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält ein ehemaliger Bezirksschornsteinfegermeister oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Ruhegeld aus der Versorgungsanstalt.

Bei den Geburtsjahrgängen ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze beim vollendeten 67. Lebensjahr; für die Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr.

Ein vorzeitiger Bezug des Ruhegelds aus der VdBS ist bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres mit Abschlag möglich. Sofern der Antrag auf vorzeitigen Bezug bis spätestens drei Kalendermonate nach Vollendung des 62. Lebensjahres gestellt wird, wird das vorzeitige Ruhegeld ab diesem Zeitpunkt gewährt, andernfalls gewährt die VdBS das vorgezogene Altersruhegeld ab dem Monat des Antragseingangs.

Der Abschlag bemisst sich nach der Anzahl der Monate des frühzeitigeren Bezugs gegenüber der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und beträgt 0,3 % pro Monat. Der Abschlag entfällt, wenn aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezogen wird.