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01.03.2019

Dynamisierungen 2019

Die Anwartschaften und Versorgungsleistungen bei der VdBS werden jedes Jahr zum 01. Juli gemäß § 27 Abs. 4 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) angepasst. Die Anpassung richtet sich nach der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach dem Erreichen der 5,2%-Differenz des § 27 Abs. 4 SchfHwG im Jahr 2018 (Die VdBS informierte bereits im Jahr 2018 darüber) werden die Anwartschaften und Versorgungsleistungen bei der VdBS wie der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.07.2019 um 3,18 % erhöht.

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