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01.03.2020

Dynamisierungen 2020

Die Anwartschaften und Versorgungsleistungen bei der VdBS werden jedes Jahr zum 01. Juli gemäß § 27 Abs. 4 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) angepasst. Die Anpassung richtet sich nach der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach dem Erreichen der 5,2%-Differenz des § 27 Abs. 4 SchfHwG im Jahr 2018 (Die VdBS informierte bereits im Jahr 2018 darüber) werden die Anwartschaften und Versorgungsleistungen bei der VdBS wie der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht.

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