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01.03.2021

Dynamisierungen 2021

Die Anpassung der Anwartschaften und Versorgungsleistungen bei der VdBS richtet sich nach der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 27 Abs. 4 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes - SchfHwG). Der Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern ändert sich zum 01.07.2021 nicht. Nach geltender Rechtslage erfolgt die Anpassung der Anwartschaften und Versorgungsleistungen bei der VdBS bundesweit einheitlich nach Maßgabe der Entwicklung des Rentenwertes in den alten Bundesländern (beachten Sie auch hierzu die Rechtsprechung unter dem Punkt „Musterverfahren SchfHwG“). Daher werden die Anwartschaften und Versorgungsleistungen bei der VdBS im Jahr 2021 bundesweit nicht erhöht.

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